MPU wegen Fahren unter Drogeneinfluss – was muss ich beachten?
Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten …Es kommt auf den Einzelfall an, was die Fahrerlaubnisbehörde
anordnet.
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In folgenden Fällen brauchst du ein ärztliches Gutachten:
- Abhängigkeiten von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegen
- Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG
- missbräuchliche Einnahme psychoaktiver Arzneimittel
Außerdem kann ein ärztliches Gutachten auch bei widerrechtlichem Besitz von Betäubungsmitteln angeordnet werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in den folgenden Fällen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) an:
- Wenn die Fahrerlaubnis aus einem der oben genannten Gründe entzogen wurde
- Zur Klärung, ob eine Abhängigkeit vorliegt oder noch Betäubungsmittel eingenommen werden
- Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum. Hier wird überprüft, ob der Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig getrennt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung fordern bei:
- gelegentlicher Einnahme von Cannabis
- um andere Zweifel auszuräumen
Bei einem Betäubungsmittelverstoß in der Probezeit ordnet die Führerscheinbehörde eine Nachschulung an. Sollte dein Führerschein entzogen sein, so besteht unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit auf Sperrfristverkürzung.
Vorbereitung & Training auf die MPU bei Drogenvergehen
Um deinen Führerschein wieder zu bekommen, musst du einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese Behörde findest du abhängig von deinem Hauptwohnsitz in der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt.
Am besten stellst du den Antrag mit Ablauf der Sperrfrist. Das erneute Verteilen des Führerscheins erfolgt, wenn:
- die Sperrfrist abgelaufen ist
- wenn du die MPU bestehst und damit alle Zweifel an deiner Eignung als Führerscheininhaber ausgeräumt sind.
Informationen zum Betäubungsmittelgesetz findest du hier.
Solltest du aufgefordert sein eine Abstinenz nachzuweisen findest du hier weitere Informationen.