Um deinen Führerschein wieder zu erhalten, musst du zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese findest du abhängig von deinem Hauptwohnsitz in der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Drei Monate vor dem Ablauf der Sperrfrist kannst und sollst du den Antrag stellen. Der Führerschein kann erst dann wiedererteilt werden, wenn:
- die Sperrfrist abgelaufen ist
- wenn du die MPU bestehst und damit alle Zweifel an der Eignung als Führerscheininhaber ausgeräumt sind
MPU wegen Alkohol am Steuer – was muss ich beachten?
Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Bei mehr als 1,1 Promille droht der Führerscheinentzug und ab 1,6 Promille die MPU.
Die Führerscheinstelle kann eine MPU wegen Alkohol jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen, wenn sie Zweifel an deiner Fahreignung haben, wie zum Beispiel:
- bei einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille Alkohol im Blut oder
- bei wiederholten Alkoholfahrten (schon ab 0,5 Promille)
- wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch vorliegt
- bei Alkoholabhängigkeit (hier ist ein sogenanntes Ärztliches Gutachten erforderlich)
Die Maßnahmen sind geregelt durch:
- das Straßenverkehrsgesetz StVG
- die Fahrerlaubnisverordnung FeV §13
Bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit ordnet die Führerscheinbehörde eine Nachschulung an.
Sollte dein Führerschein entzogen sein, so besteht unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung.
Solltest du dazu aufgefordert sein Abstinenz nachzuweisen, findest du hier weitere Informationen.